Wie gründen wir im Bund FeG ­Gemeinden?

Wir unterscheiden schematisch und etwas abstrakt zwischen zwei Wegen in der Gründung von Gemeinden.

Der erste Weg lautet „Tochtergemeindegründung“ und bedeutet, dass bereits bestehende Gemeinden „schwanger“ werden und die Gründung einer Gemeinde anstoßen. Menschen werden von ihrer „Mutter“ bewusst ausgesendet, um an einem anderen Ort in der Nähe oder unter anderen Menschen Gemeinde zu gründen. Den zweiten Weg bezeichnen wir als „Initiativgemeindegründung“. In diesem Fall zieht ein Gemeindegründer alleine oder gemeinsam mit einem Team an einen Ort, um dort ganz neu eine Gemeinde zu gründen.

Eine zweite Dimension, die wir hier einziehen können, ist der Ursprung der finanziellen Mittel, um die Gemeindegründung zu ermöglichen. Folgende Darstellung soll einen Überblick über die jeweilige Herangehensweise liefern:

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