Die Gründung deiner Gemeinde hat bereits stattgefunden? Du hast ein Startteam oder bereits öffentliche Veranstaltungen? Jedoch bist du auf der Suche nach einem Gemeindebund, der dir bestimmte öffentliche Rechte verleiht?
Der Bund Freier evangelischer Gemeinden versteht sich selber als eine geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft selbstständiger Gemeinden. Die Summe aller Ortsgemeinden stellt sich dabei nach außen hin als eine Einheit dar, die sich durch die gemeinsame Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) ausdrückt. Diese bietet angehörigen Gemeinden eine Vielzahl von Vorteilen:
Seit 2006 besteht die Möglichkeit, neu gegründeten Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen den Status „Gemeinde in Gründung“ zu verleihen. Dieser Status wird verliehen bis die Aufnahme als Mitgliedsgemeinde im Bund FeG erfolgt.
Der Status „Gemeinde in Gründung“ ist für all jene neu gegründeten Gemeinden wichtig, die noch nicht die Voraussetzungen für eine volle Mitgliedschaft im Bund Freier evangelischer Gemeinden erfüllen, aber bereits vorher schon Rechte einer Bundesgemeinde benötigen, um ihre Gemeindearbeit juristisch auf eine klare Grundlage stellen zu können.
Möchtest du weitere Infos über den Status „Gemeinde in Gründung“ erhalten? Unten findest du den Link zum Informationsblatt. Oder hast du Interesse, dass deine Gemeinde Teil des Bundes Freier evangelischer Gemeinden wird und den Gründungsstatus erhält? Dann kontaktiere uns gerne.
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